- Arzneimittelzuzahlung
- Arzneimittelzuzahlung,gesetzlich festgelegter Betrag, den Kassenpatienten bei der Einlösung eines Arzneimittelrezepts in der Apotheke zahlen müssen (§ 31 Absatz 4 Sozialgesetzbuch V).
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Arzneimittelzuzahlung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. D … Deutsch Wikipedia